Ist mindestens ein Elternteil eines Neugeborenen Kindes deutscher Staatsbürger, ist das Kind (in den meisten Fällen*) ebenfalls deutscher Staatsbürger.
Findet die Geburt außerhalb Deutschlands statt kann es, je nach Vorgehen, sehr lange dauern bis man ein Reisedokument (Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis) für das Kind erhalten kann. Da wir nach der Geburt unseres Kleinen in der Schweiz im Februar 2014 aus familiären Günden sehr schnell außereuropäisch verreisen mussten, habe ich einen Weg gefunden das ganze massiv zu beschleunigen. Zusätzlich ist das Vorgehen günstiger und einfacher als über die Botschaft in Bern. Leider weist die Botschaft nicht von sich aus auf diese Möglichkeit hin. Die Zauberworte heissen: „Nachbeurkundung der Geburt im Ausland“.
Um ein deutsches Reisedokument erstmalig zu beantragen muss man unter Anderem den Namen des Kindes, gültig nach bundesdeutschem Recht, nachweisen. Diese „Namenserklärung“ ist mitunter kompliziert und mit extremen Wartezeiten (teilweise >1 Jahr!) verbunden. Abhilfe schafft eine bundesdeutsche Geburtsurkunde für das Kind, denn der Name auf einer deutschen Geburtsurkunde (im Gegensatz zur ausländischen / z.B. der Schweizerischen) gilt bei allen deutschen Behörden ohne Weiteres. Diese Namenserklärung bzw. Geburtsurkunde ist der zeitliche Engpaß: Ohne kann man keinen Ausweis beantragen, und dies ist das einzige Dokument welches man diesbezüglich nicht schon vor der Geburt vorbereiten kann.
Vorgehen:
Man wendet sich an das Standesamt I in Berlin. Dieses Standesamt ist, solange weder Eltern noch Kind einen Wohnsitz in Deutschland haben, für alle „deutschen“ Geburten im Ausland zuständig.
Als erstes ruft man beim genannten Standesamt I in Berlin an und wird, je nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens, mit einem Sachbearbeiter verbunden. Meiner war extrem freundlich und hat durch geschicktes Fragen herausbekommen, welche Papiere wir vorlegen müssen. Dies ist natürlich je nach persönlicher Situation unterschiedlich. Bei uns kam folgendes heraus:
- Geburtsurkunde und Personalausweis (Mutter)
- Geburtsurkunde und Personalausweis (Vater)
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde Kind des Wohnsitzlandes
- Ausgefülltes Antragsformular
- Abmeldebestätigung des letzten deutschen Wohnsitzes
Ich habe alle Dokumente gescannt und dem Beamten per EMail geschickt. Er hat dann überprüft ob das so tatsächlich reicht und komplett ist. Erst dann habe ich alle verlangten Originale nach Berlin geschickt. Wenige Tage später kam eine Zahlungsaufforderung per EMail, bei uns waren das € 90.00 (die Gebühr unterscheidet sich je nach Konstellation, die Details sind auf der Webseite des Amtes aufgeschlüsselt).
Nach der Zahlung lag schon eine Woche später die bundesdeutsche Geburtsurkunde in der Schweiz bei uns im Briefkasten. Vom „ersten Telefonanruf“ bis zur „Geburtsurkunde im Briefkasten“ hat es bei uns 3 Wochen gedauert. Die Botschaft in Bern hat etwas von „nicht unter einem Jahr Bearbeitungszeit“ erzählt.
* Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz regelt, dass deutsche Staatsbürger welche
- nicht in Deutschland geboren wurde UND
- deren Nachkommen mehreren Nationalitäten besitzen
die deutsche Nationalität nur dann an ihre Kinder weitergeben, wenn die Geburt der Kinder innerhalb eines Jahres in Deutschland nachbeurkundet wird. Insofern ist das für „rein deutsche“ Paare kein Problem, aber Doppelbürger sollten dieses Vorgehen in jedem Fall wählen, solange Interesse an der langfristigen Weitergabe der deutschen Nationalität besteht.
Mit der deutschen Geburtsurkunde bewaffnet kann man sich dann an die Passantragsstellung wagen.