Personaldokumente Allgemein

Immer wieder werden die Begriffe

  • Ausweis,
  • Personalausweis,
  • Reisepass,
  • Ausweispflicht und
  • Mitführpflicht

durcheinandergewürfelt, verwechselt oder falsch verstanden. Das ändern wir jetzt:

Ausweis

Ein „Ausweis“ kann ein x-beliebiges Dokument sein. Z.B. ein Videothekmitgliedausweis, Muckibudenausweis etc.p.p. Das Wort bedeutet nichts offizielles, auch wenn oft der Personalausweis darunter verstanden wird. Jedermann darf sich Ausweise ausdenken und/oder ausstellen. Z.B. ein Mitgliedsausweis zum „ich-habe-das-weicheste-Kuscheltier-überhaupt“-Club.

Personalausweis

Ein Personalausweis ist ein hoheitliches Dokument, welches manche Staat ihren Bürgern zu Identifikationszwecken ausstellen. Ein in der EU ausgestellter Personalausweis gilt zusätzlich als „Grenzübertrittsdokument“ für alle EU-Länder, und berechtigt auch zur Einreise in einige (wenige) andere Länder. In den meisten EU-Ländern hat dieser Ausweis heute Kreditkartenformat.

Reisepass

Ein Reisepass erfüllt prinzipiell den gleichen Zweck wie ein Personalausweis. Der Reisepass hat die Form eines kleinen Büchleins und ist somit deutlich unpraktischer mitzuführen als ein Personalausweis. Auf den leeren Seiten können andere Staaten Vermerke eintragen, im Normalfall sind das Visa und Ein- Ausreisestempel. Reist man in Länder außerhalb der EU muss man, je nach Land, einen Reisepass vorlegen. Bekanntestes Beispiel: die Vereinigten Staaten von Amerika

Ausweispflicht

Die Ausweispflicht bedeutet, zumindest in Deutschland, dass man mindestens einen der genannten Ausweise besitzen muss. Wer den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum nicht kennt, sollte sich diesen genau(!) erarbeiten. An dieser Stelle nur soviel: Niemand kann Personalausweis oder Reisepass sein Eigentum nennen, da das Eigentum immer beim ausstellenden Staat verbleibt. Besitzen tut man einen Ausweis jedoch bereits, wenn dieser nur zu Hause rumliegt. Z.B. in der Schweiz muss man nichts besitzen. Jedoch darf man ohne entsprechendes Dokument nicht ins Ausland reisen, so dass in der Praxis fast alle Schweizer trotzdem eines besitzen.

Mitführpflicht

Eine „Mitführpflicht“ besteht, wenn man ein bestimmtes Dokument ständig bei sich tragen muss. In z.B. Deutschland und/oder der Schweiz muss man keinerlei Dokument bei sich tragen. Man darf „einfach so“ auf der Strasse umherlaufen. Wenn die Polizei jemanden kontrollieren will ist es besser wenn man sich ausweisen kann, darf die Polizei doch sonst jede Person ohne weiteren Grund zur Identitätsfeststellung auf die Wache mitnehmen. Dies wäre völlig Straf- und Bußfrei, jedoch bekommt man auch keinerlei Entschädigung. Entsprechend empfiehlt es sich ein Dokument mitzuführen, aber es ist trotz allem keine Pflicht. Wer jedoch eine Schengen-Grenze überschreitet, muss sich amtlich ausweisen können. Insofern besteht beim Grenzübertritt sehr wohl eine Mitführpflicht. In z.B. den Niederlanden und Belgien besteht insgesamt eine ständige Mitführpflicht für ein offizielles Personaldokument.

Ausnahmen:

Zu jeder Regel gibt es bekanntlich Ausnahmen. So muss nicht jede Person in Deutschland einen Ausweis besitzen, und unter bestimmten Umständen muss man auch in Deutschland und/oder der Schweiz immer einen Ausweis mitführen. Diese Ausnahmen sind für Normalbürger in aller Regel unwichtig, zumal man darauf hingewiesen wird wenn man zu einer dieser besonderen Gruppen gehört. Beispiele sind Insassen einer JVA (müssen kein Personaldokument besitzen), oder Personen die Waffen mitführen dürfen (diese müssen zusätzlich zur Waffe auch ein Personaldokument mitführen).

Wer jetzt weiss was er haben möchte, kann hier ein paar Hinweise zur Beantragung der Personaldokument lesen.